Winterreifenpflicht in Deutschland
Winterreifenpflicht hat sich in Deutschland geändert. Alle wichtigen Informationen im Überblick
Ab wann ist laut Gesetz Winterreifenpflicht?
Seit dem 29.11.2010 gilt das neue Winterreifengesetz. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 den Entwurf von Verkehrsminister Ramsauer zugestimmt. Dieses Gesetz legt keine großartige Neuregelung aus. Das Gesetz regelt wie ein Kraftfahrzeug bei Schnee, Matsch und Eis bereift bereift sein muss. Diese Regelung war in den letzten Jahren nur sehr schwammig geregelt.
Winterreifenregelung
Bei Schneeglätte, Schneematsch und Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen die für solche Witterungsverhältnisse geeignet sind fahren. Eine zeitliche Bestimmung, wann Winterreifen pflicht sind gibt es weiterhin nicht, der Kraftfahrzeugfahrer muss seine Bereifung den Witterungsverhältnissen anpassen. Dies ist keine generelle Winterreifenpflicht, sondern ein Verbot von Sommerreifen zu den oben genannten Witterungsverhältnissen.
Welche Reifen sind für den Winter laut Gesetz zugelassen
Der Gesetzgeber versteht unter dem Begriff Winterreifen, alle Reifen die mit M+S gekennzeichnet sind oder ein Schneeflockensymbol haben, aber auch die so genannten Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen sind zugelassen.
Erklärung der Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstoßt und mit Sommerreifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifenglätte oder Glatteis aufgehalten wird muss ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro bezahlen, aber bekommt kein Punkt in Flensburg.
Sollte der Verkehr durch falsche Bereifung behindert werden, ist ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zu bezahlen und auch in diesem Fall bekommt der Verkehrssünder einen Punkt im Verkehrszentralregister.
Versicherungsschutz
Bei Missachtung dieser Regelung kann bei vielen Versicherungen der Versicherungsschutz teilweise oder ganz erlöschen. Bitte Frage Sie direkt bei Ihrem Kraftfahrzeugversicherer nach und achten Sie darauf was in den Versicherungsbedingungen genau festgelegt wurde.
Winterreifenpflicht in Österreich
In Österreich besteht in der Zeit von 1. November bis 15. April eine ausdrückliche Winterreifenpflicht, sobald winterliche Verhältnisse herrschen (Eisglätte, Schneelage oder Schneematsch). Von der Winterreifenpflicht in Österreich ausgenommen sind nur geparkte Autos.
Als Reifen, die den Kriterien der Winterreifenpflicht in Österreich entsprechen, gelten laut Gesetzgeber nur solche, die als „Matsch- und Schneereifen“ gekennzeichnet sind. Als Abkürzungen werden von den Herstellern unter anderem „MS“, „M+S“ und ähnliches verwendet. Darüber hinaus ist in der gesetzlichen Verordnung zur Winterreifenpflicht in Österreich eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern über die komplette Breite der Winterreifen vorgeschrieben, wobei bei Radialreifen eine Mindestprofiltiefe von 5 Millimetern verlangt wird. Diese Mindestprofiltiefe gilt auch bei einer Verwendung von Ganzjahresreifen und Spikereifen. Ist das Profil weniger als 4 Millimeter tief, gelten die Reifen nicht mehr als Winterreifen.
Die Winterreifenpflicht in Österreich erstreckt sich auch auf mitgeführte Anhänger und Wohnwägen. Auch hier ist die Mindestprofiltiefe und die eindeutige Kennzeichnung als Matsch- und Schneereifen unbedingte Voraussetzung für die Erfüllung der Winterreifenpflicht. Ein Reifen, der nur mit Schneeflocken oder ähnlichem als Winterreifen ausgewiesen ist, entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften in Österreich. Eine Mischbereifung ist nicht zulässig, alle Räder müssen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die einzige Ausnahme bildet das Reserverad. Ganz klar, in Österreich ist aufjedenfall Im Winter Winterreifenpflicht!
Tipp: Wenn Sie Fiat Reifen oder Mercedes Reifen suchen, dann sollen Sie am besten gleich Autoreifen Preise vergleichen!
Winterreifenpflicht